SIV-ERV News – SIV-ERV https://siv-erv.de Software Industrieverband Elektronischer Rechtsverkehr Tue, 22 Nov 2022 09:35:09 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.5.16 22.11.2022 Wichtige Informationen zum Jahreswechsel 2022/23 vom SIV ERV e.V. und der BRAK https://siv-erv.de/wichtige-informationen-zum-jahreswechsel-2022-23-vom-siv-erv-e-v-und-der-brak/ Mon, 21 Nov 2022 16:13:14 +0000 https://siv-erv.de/?p=445 Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

die Bundesrechtsanwaltskammer und die Bundesnotarkammer hatten Sie darüber informiert, dass mit Ablauf des 31.12.2022 die sicherheitstechnische Zulassung der beA-Signaturkarten zur Anbringung qualifizierter elektronischer Signaturen an Dokumenten ablaufen wird.

Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer hat daraufhin entschieden, qualifizierte elektronische Signaturzertifikate künftig nicht mehr als Signaturkarte herauszugeben, sondern auf ein Fernsignaturverfahren umzustellen. Beim Fernsignaturverfahren ist das Signaturzertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur nicht mehr auf der Karte selbst gespeichert, sondern verbleibt in der hochsicheren IT-Umgebung der Bundesnotarkammer. Auch hierüber wurden Sie informiert.

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat das Fernsignaturverfahren bereits in die beA-Webanwendung integriert. Auf diesem Weg können Sie also bereits Fernsignaturen anbringen. 

Was bedeutet die Einführung des qualifizierten Zertifikats zur Fernsignatur durch die Bundesnotarkammer für die Arbeit mit Ihrer Kanzleisoftware?

Damit Sie die qualifizierte elektronische Fernsignatur auch mit Ihrer Kanzleisoftware verwenden können, ist die Einbindung dieser Funktionalität in die Kanzleisoftware erforderlich. Die Mitgliedsunternehmen des SIV-ERV e.V. haben diese Funktionalität in den letzten Monaten bereits integriert, werden sie bis zum Ende des Jahres 2022 bereitstellen oder prüfen die Einbindung der Fernsignatur. Alternativ stehen herkömmliche Signaturprozesse über Signaturkarten von Drittanbietern zur Verfügung.

Informationen zu den einzelnen Lösungen der Mitgliedsunternehmen stellt der SIV-ERV in einer Tabelle unter dem folgenden Link

Übersicht der einzelnen Signierlösungen der jeweiligen Mitgliedsunternehmen des SIV ERV e.V.

bereit. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrem Kanzleisoftware-Hersteller in Verbindung.

Gibt es Alternativen zur Fernsignatur?

Alternativ zur Fernsignatur können Sie weiterhin die Signaturkarten anderer Hersteller zum qualifizierten elektronischen Signieren nutzen. Im beA-System werden auch über den Jahreswechsel hinaus die Signaturkarten der Hersteller Deutsche Telekom Security GmbH, dgnservice und D-TRUST GmbH unterstützt. Wenn Sie Signaturkarten anderer Hersteller nutzen, fragen Sie bitte bei Ihrem Kanzleisoftware-Hersteller nach, ob die Signaturkarte von der Software unterstützt wird.

Eine weitere Möglichkeit zur wirksamen Einreichung von elektronischen Dokumenten bei den Gerichten ist die Nutzung des sicheren Übermittlungswegs. Sie benötigen in diesem Fall keine qualifizierte elektronische Signatur, sondern versehen das elektronische Dokument mit Ihrer einfachen Signatur, melden sich mit Ihrem Zugangstoken an Ihrem beA an und versenden das Dokument höchstpersönlich.

Wo erhalte ich Unterstützung?

Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer, die Bundesrechtsanwaltskammer und Ihr Kanzleisoftware-Hersteller unterstützen Sie gerne. 

Zur konkreten Verwendung des Fernsignaturservices oder anderer Signaturverfahren in Ihrer Kanzleisoftware kontaktieren Sie bitte den Support Ihres Kanzleisoftware-Herstellers. Die Mitgliedsunternehmen des SIV-ERV werden Ihnen darüber hinaus in den nächsten Wochen Online-Seminare zur Nutzung des beAs über die Kanzleisoftware mit Fokus auf die Signierfunktion anbieten.

Abschließender Hinweis zum Austausch der beA-Karten:Falls noch nicht geschehen, bestätigen Sie bitte umgehend den Erhalt Ihrer neuen beA-Karte, damit Sie den dazugehörigen PIN-Brief erhalten. Sodann ist es notwendig, die neue beA-Karte unverzüglich im beA-System zu hinterlegen. Dies gilt für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unabhängig davon, ob sie eine Kanzleisoftware einsetzen und ob sie die Fernsignatur nutzen möchten. Eine ausführliche Beschreibung und Anleitung finden Sie im beA-Portal der BRAK: https://portal.beasupport.de/videos 

Mit freundlichen Grüßen

Software Industrieverband
Elektronischer Rechtsverkehr e.V.
Der Vorstand
Bundesrechtsanwaltskammer
Die Geschäftsführung

Berlin, 22.11.2022

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10.08.2022 Gemeinsame Stellungnahme SIV ERV 1/2022 zur geänderten Signaturpraxis im beA https://siv-erv.de/der-softwareindustrieverband-elektronischer-rechtsverkehr-siv-erv-befasst-sich-in-einer-gemeinsamen-stellungnahme-aller-mitglieder-mit-der-geaenderten-signaturpraxis-im-bea/ Wed, 10 Aug 2022 13:21:02 +0000 https://siv-erv.de/?p=410 SIV-ERV-Mitglieder können erst jetzt mit Integration der Fernsignatur in Kanzleisoftware und andere Fachsoftware-Produkte für Rechtsanwälte (Kanzleisoftware) beginnen

– Fernsignatur nicht kompatibel mit Kanzleisoftware
– Verband beklagt zeitlich verzögerte Information seiner Mitglieder
– Kostenlose Integration der Signatur über beA in Kanzleisoftware muss erhalten bleiben
– Gesetzlicher Auftrag der BRAK muss um die Unterstützung der Kanzleisoftwarehersteller erweitert werden

Der Softwareindustrieverband Elektronischer Rechtsverkehr (SIV-ERV) bedauert die mit der Einführung der neuen beA-Karten in Verbindung mit der alleinigen Fernsignatur-Möglichkeit verbundenen Kompatibilitätsprob leme mit den Softwareprodukten seiner Mitglieder. Die neue beA-Karte mit Fernsignatur-Möglichkeit verhindert zum jetzigen Zeitpunkt die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) in Verbindung mit der beA Integration der Kanzleisoftware-Produkte.

Zur ausführlichen Stellungnahme gelangen Sie hier

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24.01.2017 Stellungnahme SIV-ERV 01/2017 zur Integration des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) in Fachsoftware https://siv-erv.de/24-01-2017-stellungnahme-siv-erv-012017-zur-integration-des-besonderen-elektronischen-anwaltspostfachs-bea-in-fachsoftware/ Wed, 25 Jan 2017 20:11:31 +0000 http://siv-erv.de/?p=281 Der Software Industrieverband Elektronischer Rechtsverkehr teilt mit, dass eine Integration des beA in Kanzleisoftware bislang nicht möglich ist. Eine technisch hinreichend aufbereitete Schnittstelle zum beA und ein Zugriff auf die notwendige Testumgebung stehen bis heute noch nicht zur Verfügung. Erst wenn dies der Fall ist, können die Softwarehersteller mit der Integration richtig beginnen.
Nach Abschluss einer Phase zur Erprobung und Qualitätssicherung in Zusammenarbeit mit der BRAK geht die Schnittstelle dann in den Echtbetrieb und die Anwender können das beA komfortabel aus ihrer Kanzleisoftware nutzen. Einen genauen Zeitpunkt, zu dem die beA-Schnittstelle in den Echtbetrieb gehen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mitgeteilt werden.

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16.12.2016 Stellungnahme SIV-ERV 12/2016 zur Integration des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) in Fachsoftware https://siv-erv.de/16-12-2016-stellungnahme-siv-erv-122016-zur-integration-des-besonderen-elektronischen-anwaltspostfachs-bea-in-fachsoftware/ Fri, 16 Dec 2016 13:17:19 +0000 http://siv-erv.de/?p=264 Der Software Industrieverband Elektronischer Rechtsverkehr teilt mit, dass eine Integration des beA in Kanzleisoftware bislang nicht möglich ist. Eine technisch hinreichend aufbereitete Schnittstelle zum beA und die notwendige Testumgebung stehen noch nicht zur Verfügung. Zum Jahreswechsel 2016/17 stellt jedoch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ein entsprechendes Testsystems bereit, und die Softwarehersteller können mit der Integration richtig beginnen. Nach Abschluss einer Phase zur Erprobung und Qualitätssicherung in Zusammenarbeit mit der BRAK geht die Schnittstelle dann in den Echtbetrieb und die Anwender können das beA komfortabel aus ihrer Kanzleisoftware nutzen. Dieses wird jedoch keinesfalls vor dem 2. Halbjahr 2017 sein.

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